Aktuelle Entscheidungen:
Urteile aus dem Strafrecht.
Hier finden Sie regelmäßig interessante Urteile mit strafrechtlicher Relevanz.
Freischaltung eines beschlagnahmten Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks (LG Ravensburg, Beschl. v. 14.02.2023 - 2 Qs 9/23)
Sehr praxisrelevant ist die Entscheidung des LG Ravensburg vom 14.02.2023. Das LG entschied, dass die Abnahme von Fingerabdrücken bei dem beschuldigten zur Freischaltung seines Mobiltelefons grds. auf § 81b Abs. 1 Alt. 1 StPO gestützt werden kann. Der Zugriff auf die auf dem Mobiltelefon gespeicherten Daten kann auf § 110 StPO gestützt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sollte man sich gut überlegen, ob man sich für die Freischaltungsmethode via Fingerabdruck entscheidet.
Die nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers (AG Mönchengladbach 58 Gs 95/23 v. 03.02.2023)
Vielleicht auch, weil es ein Beschluss des AG Mönchengladbach ist, möchte ich auf einen Beschluss vom 03.02.2023 hinweisen. Es handelt sich um eine Entscheidung zu einem immer wieder auftretenden Problem - die nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Das genannte AG kommt hier zu dem richtigen Ergebnis, dass in Fällen, in denen eine sachlich gebotene Beiordnung trotz rechtzeitiger Antragstellung aufgrund justizinterner Vorgänge, auf die Beschuldigter und Verteidigung keinen Einfluss haben, unterbleibt diese nachzuholen ist, auch wenn inzwischen kein Beiordnungsgrund des § 140 StPO (hier konkret der des § 140 Abs. 1 Nr.5 StPO - Inhaftierung) mehr vorliegt.